Flexible Kündigung

Faire Verbraucherverträge: Gesetz kürzt Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen


Flexiblere Kündigungsfristen


Eine automatische Vertragsverlängerung bedeutet künftig nicht mehr, dass ein Vertrag beispielsweise gleich zwei weitere Jahre läuft. Kunden erhalten bei einer automatischen Verlängerung der Vertragslaufzeit in Zukunft ein monatliches Kündigungsrecht.

Außerdem dürfen sich Verträge automatisch nur noch um drei Monate verlängern. Verlängern sie sich um mehr als drei Monate, muss der Anbieter den Kunden rechtzeitig auf die Möglichkeit einer Kündigung hinweisen.

Doch Vorsicht: Diese neuen Regeln gelten nur für neu abgeschlossene Verträge ab dem 01. März 2022. Bei alten und momentan bereits laufenden Verträgen gelten die bisherigen Kündigungsfristen. Kündigen Sie also fristgerecht. Im Telekommunikationsbereich, also bei Handy- und Telefonverträgen, dagegen gelten die neuen Kündigungsfristen bereits seit dem 01. Dezember 2021.

Handytarife, Zeitungsabos oder der Vertrag mit dem Fitnessstudio: Künftig müssen Abschlüsse mit kürzeren Laufzeiten sowie flexibleren Kündigungsfristen möglich sein. Das ist im neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge geregelt, das in Juni erlassen wurde. Außerdem wird das Kündigen erleichtert.



Am Telefon nicht genau aufgepasst – und prompt bekommt man ein Zeitungsabo untergeschoben. Die Kündigung ein paar Tage zu spät eingereicht – und schon läuft der Vertrag fürs Fitnessstudio ein ganzes Jahr weiter

Stromverträge nur noch schriftlich

Verträge zur Strom- oder Gasversorgung dürfen nicht mehr nur am Telefon abgeschlossen werden. Der Vertrag ist nur gültig, wenn er in Textform vorliegt – also beispielsweise als E-Mail, Brief oder Fax. Das gleiche gilt für die Kündigung des Vertrags, auch diese muss schriflich erfolgen. Grundsätzlich haben Sie bei am Telefon geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Mit dem neuen Gesetz möchte der Bund Bürger vor langen, unflexiblen Verträgen schützen und die Verbraucherrechte stärken. Diese Regelung gilt bereits seit Juli 2021.

Ab wann gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge?

Bundesrat und Bundestag haben dem Gesetz im Sommer zugestimmt, womit es als verabschiedet gilt. Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge ist in großen Teilen bereits in Kraft getreten. Die einzelnen Regelungen des neuen Gesetzes treten allerdings nicht alle zum gleichen Zeitpunkt in Kraft, teilweise ist der genaue Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht. So gelten die neuen Kündigungsregeln erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist und der verpflichtende Kündigungsbutton muss erst zum 1. Juli 2022 eingeführt werden. Allerdings können Sie dann per Button kündigen, auch wenn Sie den Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen haben.


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