Inkasso

Oft keine Reaktionen von Inkassofirmen

Oft reagierten die Inkassofirmen nicht einmal auf die Bitte des vzbv um nähere Informationen. Besonders schwierig wird die Situation für die Opfer, weil in den Inkasso­schreiben fast nie steht, wann der angebliche Vertrag abge­schlossen wurde, wer der Vertrags­partner ist und wie seine Adresse lautet.*

Verträge unterge­schoben

„Meist beginnt die Schweinerei mit typischen Abofallen im Internet oder mit unerwünschten Werbeanrufen bei Verbrauchern“, so vzbv-Vorstand Gerd Billen am Donners­tag auf einer Presse­konferenz in Berlin. In jedem zweiten Fall waren Internet-Abofallen die Ursache: Angebote, die es über­all im Internet eigentlich gratis gibt, die aber auf betrügerischen Seiten gegen Geld angeboten werden. Die Seiten sind so gestaltet, dass die meisten Internetsurfer den Preishinweis über­sehen. Typischer­weise bekommen die Opfer wenige Tage später per Post oder Email eine Rechnung mit dem Hinweis, sie hätten zum Beispiel ein zweijäh­riges Abonnement für monatlich 8 Euro abge­schlossen, der Jahres­betrag von 96 Euro sei sofort zu über­weisen. Doch zahlreiche Gerichte haben inzwischen geur­teilt, dass die Opfer keine wirk­samen Verträge abge­schlossen haben. Die Betroffenen brauchen also nicht zu zahlen. test und Finanztest haben mehr­fach vor dieser Abzockerei gewarnt.

Vertrags­abschluss verschleiert

Ein Viertel der Fälle, die der vzbv untersuchte, betrifft Gewinn­spiel­eintragungs­dienste. Hier erhalten die unfreiwil­ligen Kunden typischer­weise zuhause einen Werbeanruf. Dabei wird ihnen ungewollt ein Abovertrag unterge­schoben. „Am Telefon lenken die Unternehmen den Kunden mit bewusst undeutlichem, schnellem Sprechen oder mit komplizierten Vertrags­bedingungen ab“, so die vzbv-Studie. Die angebliche „Dienst­leistung“ besteht dann darin, dass der Kunde für verschiedene Gewinn­spiele einge­tragen wird. Typischer­weise werden monatlich 50 Euro oder auch wöchentlich 9,90 Euro verlangt. Wichtig: Auch in diesen Fällen liegt kein wirk­samer Vertrags­schluss vor, sodass für die Betroffenen keine Zahlungs­pflicht besteht. Viele Abzo­cker gehen dazu über, das Geld über die Telefon­rechnung einzuziehen. Die Opfer finden dann unter der Rubrik „Beträge fremder Anbieter“ entsprechende Summen. Wer deshalb den Last­schrift­einzug der Telefon­rechnung bei der Bank rück­gängig macht und dem Telefonanbieter nur den unstrittigen Betrag über­weist (siehe test warnt: Telefonrechnung aus test 10/2010), erhält oft später Post von einem Inkassounternehmen des Fremdanbieters.

„Mafiöse Strukturen“?

Besonders auffallend ist in der Unter­suchung des vzbv, dass einige Inkassofirmen nur für bestimmte Abzo­cker in Erscheinung treten und in anderen Branchen über­haupt nicht. „Anscheinend haben sie sich auf das Eintreiben von unbe­rechtigten Forderungen spezialisiert“, vermutet vzbv-Chef Billen: „Die Staats­anwalt­schaft sollte prüfen, ob hier mafiöse Strukturen vorliegen.“ Als Beispiele nennt er Allinkasso, blue 180. Vermögens­verwaltung, Debitor Inkasso Zagreb und Deutsche Zentral Inkasso.

Firmen müssen Inkasso einstellen

Zwei von drei Betroffenen hatten sich längst an die Abzo­ckerfirma gewandt und die Rechnung bestritten, erläutert die vzbv-Unter­suchung. In solchen Fällen dürfen Inkassofirmen nicht mehr aktiv werden. Denn sobald der unfreiwil­lige Kunde deutlich gemacht hat, dass er nicht zahlen wird, müssen die Geld­eintreiber davon ausgehen, dass auch weitere Schreiben ihn nicht zur Zahlung bewegen werden. Nach Paragraf 254 BGB trifft den Gläubiger eine Schaden­minderungs­pflicht. Er darf keine unnötigen Kosten verursachen. Sobald der „Kunde“ die Haupt­forderung bestreitet, muss die Firma deshalb ihre Inkasso­tätig­keit komplett einstellen (Ober­landes­gericht Dresden, Az. 8 U 1616/01, OLG Köln, Az. 19 U 85/00, OLG Karls­ruhe, Az. 6 U 234/85, LG Rott­weil, Az. 1 S 115/92).

Massive Drohungen

Wie unseriös die Machenschaften der Geld­eintreiber sind, wird besonders an den massiven Drohungen deutlich. Da werden mitunter existenz­vernichtende Konsequenzen angedroht, um das Opfer unter Druck zu setzen. Typische Droh­szenarien:

  • Urteile: Gern wird auf angebliche Urteile zu Lasten einzelner Verbraucher verwiesen. Solche Urteile sind jedoch absolute Ausnahme­fälle und meist aus den unteren Instanzen. Sie kommen zum Beispiel zustande, wenn ein Verbraucher gegen die Abzo­cker klagt und Ersatz seiner Anwalts­kosten verlangt. Die Abzo­cker selber klagen eher nicht. Die bei weitem meisten Verfahren gehen zu Gunsten der Verbraucher aus, vor allem in höheren Instanzen. So entschied zum Beispiel das Amts­gericht Magdeburg gegen eine Verbraucherin (Az. 140 C 3125/10). Im Berufungs­verfahren wurde das Urteil jedoch kassiert.
  • Klageschrift: Einige Inkassofirmen legen der Zahlungs­aufforderung gleich den „Entwurf einer Klageschrift“ bei. Das verunsichert Verbraucher, die glauben, es werde jeden Moment Klage erhoben. In Wahr­heit handelt es sich um eine reine Droh­gebärde.
  • Zwangs­voll­stre­ckung: Vor allem Teschinkasso und Allgemeiner Debitoren- und Inkasso­dienst drohen mit möglicher Zwangs­voll­stre­ckung und Pfändung. Diese sei noch bis 30 Jahre später möglich: „Bedenken Sie, dass ein Schuld­titel zu Zwangs­voll­stre­ckungen ihres Eigentums, zu Lohn- und Rentenpfändungen führen kann“, schreibt Teschinkasso. Dies könne sogar durch Verhaftung betrieben werden.
  • Schufa: Die Androhung eines negativen Schufa-Eintrags beein­druckt viele Opfer. Tatsäch­lich ist so ein Eintrag aber nicht erlaubt, wenn der Verbraucher die Geld­forderung bereits bestritten hat. Wer einen Inkasso­brief bekommt, sollte daher per Einschreiben wider­sprechen, um gegen­über der Schufa nach­weisen zu können, dass die Forderung bestritten wurde.
  • Haus­besuch: Teils drohen die Firmen mit Haus­besuchen, berichtet die vzbv-Studie. Well­collect teilt dafür sogar Datum und Uhrzeit mit. Die hanseatische Inkasso-Treu­hand berechnet dafür 27,50 Euro zusätzlich. City-Inkasso droht unver­hohlen mit einer Spezialdetektei, die – zufäl­lig? – „Faust“ heißt und „länger­fristig und intensiv“ recherchieren werde.
  • Wort­wahl: Aggressive Wort­wahl erhöht den Druck auf die Opfer. „Wir haben Sie nicht vergessen“, schreibt der Deutsche Inkasso­dienst, Hamburg. Viele Betroffene fühlen sich dadurch bedroht und einge­schüchtert. „Sie zahlen, obwohl die Forderung unbe­rechtigt war“, berichtet Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Gros der Verbraucher zahlt aus Angst“, bestätigt Juristin Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Hinterhältiger Trick: Ratenzahlung

In jedem zweiten Fall taucht in der Unter­suchung das Angebot an den Kunden auf, die Forderung in Raten zu zahlen – ein besonders hinterhältiger Trick, denn wer sich darauf einlässt, unter­schreibt ein Schuld­anerkennt­nis. Vielfach muss der Verbraucher dann zahlen, in jedem Fall wird seine recht­liche Position erheblich erschwert.

Horrende Zusatz­kosten

Die Inkassofirmen machen erhebliche Neben­forderungen geltend: Mahn­gebühren, Inkasso­kosten, Auslagen, Konto­führungs­gebühren, Adress­ermitt­lungs­kosten, Verzugs­zinsen und vieles mehr. In jedem zweiten Fall waren dies Kosten­positionen, die nicht einmal die Experten des vzbv nach­voll­ziehen konnten. Oft heißt es schwammig „Beratungen“, „Verwaltungs­gebühr“ oder „Mahn­spesen“.
Beispiel: Die ursprüng­liche Forderung betrug 20,84 Euro. Diese Forderung wurde tituliert. Die Forderung betrug nach Titulierung per Mahn- und Inkasso­bescheid 169,21 Euro. Obwohl der Schuldner Teil­beträge zahlte, wurden daraus inner­halb von acht Jahren 1 206,37 Euro. Dabei hatte der Schuldner in der Zwischen­zeit ein Mehr­faches der Haupt­forderung bereits über­wiesen. Allein für die regel­mäßig verschickten, stan­dardisierten Raten­ver­einbarungen kassierte UGV jeweils 50 bis 135 Euro plus weitere Kosten. In einem Fall eines anderen Inkassounter­nehmens wurden aus 67,41 Euro Haupt­forderung später 7 316,56 Euro*.

Gebühren unzu­lässig

Dabei hält der vzbv viele der einge­forderten Gebühren für unzu­lässig. Konto­führungs­gebühren beispiels­weise sind laut Ober­landes­gericht Hamm nicht erlaubt (Az. 2 U 116/83). Und viele Geld­eintreiber verlangen stan­dard­mäßig eine Pauschale für Adress­ermitt­lungs­kosten, die gar nicht entstanden sein können, weil die Adresse des Opfers schon dem Haupt­gläubiger bekannt war. Darüber hinaus berechnen die Inkassofirmen über­höhte Verzugs­zinsen, oft auch noch so, dass nicht ersicht­lich ist, für welchen Zeitraum sie anfallen. Im Ergebnis verlangen die Firmen im Durch­schnitt deutlich mehr als Rechts­anwälte nehmen dürfen, die ebenfalls Geld­forderungen geltend machen können, dabei aber dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz unterliegen.

Firmen nicht registriert

Kaum zu glauben: Von den 116 Inkassofirmen in der Unter­suchung sind 19 nicht bei den Aufsichts­behörden registriert. Sie dürfen daher gar kein Inkasso betreiben. Firmen mit besonders vielen Beschwerden sind hier blue 180. Vermögens­verwaltung, Inkasso Zastita und Debitor Inkasso, beide aus Kroatien. Dass selbst nicht registrierte Unternehmen Verbraucher mit unbe­rechtigten Forderungen bedrohen, teils sogar aus dem Ausland, sieht vzbv-Vorstand Gerd Billen als Beleg für ein „Versagen der Aufsichts­behörden“. Bundes­weit seien 79 Behörden damit betraut: „Besser wäre nur eine Stelle pro Bundes­land.“

[Update, 05.12.2011] Schärfere Gesetze geplant

Das Bundes­justiz­ministerium plant deutlich schärfere Gesetze gegen Inkasso-Abzo­cker. Wie der Berliner „Tages­spiegel“ berichtet, ist eine Deckelung der Inkasso­gebühren vorgesehen. Außerdem sollen die Inkassofirmen dem Verbraucher deutlich mitteilen, worauf sich die Geld­forderung gründet und Namen und Adresse des Gläubigers nennen. Darüber hinaus sollen die Aufsichts­behörden besser gegen Abzo­ckerfirmen vorgehen können. Auch die Rege­lungen gegen unerlaubte Telefonwerbung und dubiose Gewinn­spiel­dienste sollen verschärft werden. Wie die Süddeutsche Zeitung aus einem ihr vorliegenden Eckpunktepapier des Ministeriums berichtet, sollen die Bußgelder von 50 000 Euro auf 300 000 Euro ange­hoben werden.

auch di sogenannten Seriösen inkasso sind voll voll Korruptionen , und Betrügern

Verbraucherwarnungen

Vorsicht, Inkasso-Fake! Das sind die häufigsten Absender

Inkasso-Fake-Schreiben: Betrüger geben sich als Inkassounternehmen aus, manchmal nutzen sie sogar Namen echter Inkassodienstleister. Gefordert wird meist ein Betrag von mehreren hundert Euro, der auf ein betrügerisches Bankkonto überwiesen werden soll. 

Welche Inkassounternehmen sind seriös?

Inkasso darf man in Deutschland nur dann ausüben, wenn man eine Eintragung unter www.rechtsdienstleistungsregister.de hat. Registrierte Inkassodienstleister müssen der zuständigen Behörde unter anderem nachweisen, dass sie das für den Forderungseinzug notwendige juristische Fachwissen besitzen, strafrechtlich unbescholten sind und mehrere Jahre praktische Inkasso-Erfahrung haben. Ein weiterer Nachweis von Seriosität ist die Mitgliedschaft in Berufsverbänden wie dem BDIU. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich auf einen Code of Conduct verständigt. Dieser definiert Regeln für einen fairen und verantwortungsvollen Forderungseinzug.

Wie erkennt man einen Betrugsversuch?

Wer nicht im Rechtsdienstleistungsregister (siehe oben) registriert ist und gleichzeitig Ihnen gegenüber als Inkassounternehmen auftritt, ist mit ziemlicher Sicherheit ein Betrüger.

Wie reagiere ich auf einen Betrugsversuch?

Bei offensichtlichen Betrugsversuchen - sprich: das vermeintliche Inkassounternehmen ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister gelistet - sollten sie dem Absender nicht direkt antworten. Die beste Antwort ist in diesem Fall eine Anzeige bei der Polizei.

Wie erkenne ich seriöse Forderungen?

Überprüfen Sie, ob Ihnen die Forderung, die angemahnt wird, bekannt ist. Inkassounternehmen müssen bereits in der ersten Mahnung genaue Angaben machen: zum Beispiel den Namen oder die Firma des Auftraggebers benennen sowie den Grund für die Forderung. Als Empfänger eines solchen Briefs können Sie also den jeweiligen Sachverhalt leicht nachvollziehen.

Ein weiterer Prüfhinweis lautet: Stimmen die Informationen aus dem Briefkopf mit den weiteren Angaben in dem Schreiben überein? Wenn das Unternehmen beispielsweise eine deutsche Adresse verwendet, gleichzeitig aber eine Telefonnummer mit ausländischer Vorwahl nennt oder gar ein ausländisches Bankkonto zur Überweisung angibt, ist Vorsicht angesagt!

Die Forderung kommt von einem echten Inkassounternehmen, aber ich habe Fragen dazu.

Dann sollten Sie das Inkassounternehmen kontaktieren. Das Unternehmen wird Ihnen gerne erklären, was es mit dem Zahlungsanspruch des Gläubigers auf sich hat.

 

Diese Absender – alphabetische Reihenfolge – verschicken betrügerische Inkasso-Schreiben. Die Liste wird ständig aktualisiert.

  • ADR Service
  • Allinkasso / All-Inkasso
  • Astra EU Inkasso
  • Berlin Direkt Inkasso AG
  • „Bundesinkasso“ mit Sitz in Berlin
  • Bundes Inkasso Management
  • Business Inkasso Forderungsmanagement & Inkasso Büro
  • BUSINESS PLUS Inkasso AG
  • CL Euro Inkasso
  • Consortium Inkasso AG
  • D.E.T.C.H. INKASSO AG
  • Debt Collection Advisor / Debt Collection Advisior
  • Debtend Service
  • Dr. Beck Rechtsanwälte und Notar
  • ECE Solutions Group
  • EPLUS INKASSO AG
  • EU CLAIM Forderungsmanagement & Inkasso Büro
  • EU Forderungs AG
  • EU-ONLINE AG / EURO ONLINE FORDERUNGSMANAGEMENT
  • EU TRADE INKASSO AG
  • Euro Inkasso AG, Hamburg
  • "Eurosolvent" - der Name unseres Mitglieds wird für betrügerische Schreiben missbraucht
  • EXPERT KASSE AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro
  • Faktum Inkasso Hansen S.R.L.
  • FEDERAL MANAGEMENT 
  • Forderungsmanagement & Rechtsanwälte Milan Delic
  • Forderungsmanagement Marjana Delic
  • Forderungsmanagement Nikola Vukas
  • Forderungsmanagement RA Klipa
  • FORDINAL FORDERUNGS AG
  • FRANZ HS FORDERUNGS AG
  • Glo Inkasso Management
  • GLS Inkasso Management
  • GP Forderungsmanagement Emmerich 
  • Grada GmbH / My-Grada
  • IDV GmbH Inkasso Direkt Verband
  • Inkasso DEU GmbH (angebliche Forderung für "PST Strom")
  • Inkasso Ham GmbH
  • Inkasso Hauptzentrale (abwechselnd z.B. Berlin, Bremen, Frankfurt, Köln oder Hamburg)
  • Inkasso Kims Forderungsmanagement GmbH
  • Inkasso Krzysztof Hamburg
  • Inkasso Mahsum Hamburg
  • Inkasso & Rechtsanwälte Igor Hlipec
  • Inkasso & Rechtsanwälte Zoran Radnov
  • Inter Plus Inkasso AG
  • Kanzlei Bergner & Kollegen
  • Kanzlei Biksadska & Kollegen
  • Kanzlei Büttner & Kollegen
  • Kanzlei Schmidt und Kollegen
  • KÖLN EURO INKASSO AG
  • Korth Inkasso Inkasso und Forderungsmanagement 
  • KS Anwaltssozietät, Rechtsanwälte Schmidt und Kowalski
  • MALON INKASSO AG
  • Member Inkasso AG
  • MOB Inkasso AG
  • MSD Inkasso Service Trusczynki
  • OPAP Inkasso AG
  • OZCAN MA FORDERUNGS AG
  • P Expert AG
  • "PAIR Finance" - der Name unseres Mitglieds wird für betrügerische Schreiben missbraucht
  • PE KASSE AG
  • PLUS-E INKASSO AG
  • Plus Inkasso International AG
  • Pro Claim AG
  • Pro Collect AG
  • PVZ INKASSO GmbH
  • RIGO FORDERUNGS AG
  • RIGOVA FORDERUNGS AG
  • SAMP Inkasso AG
  • SOFORT INKASSO AG
  • TCN Collect Inkasso AG
  • Trade Inkasso
  • YU INKASSO GmbH (BI Management / Cetintas YU)

Wenn Sie einen solchen Brief bekommen haben: Überweisen Sie nichts! Legen Sie auch keinen Widerspruch ein, weder per Brief noch per E-Mail. Rufen Sie nicht die auf den Schreiben angegebene Telefonnummer an. In letzter Zeit mehren sich auch Fälle von Rufnummernmissbrauch. Dabei rufen Betrüger mit einer manipulierten Telefonnummer an. Hinweise dazu nimmt die Bundesnetzagentur an.

Sie haben ein Inkasso-Schreiben erhalten und sind sich unsicher, ob es sich um eine echte Mahnung handelt? Dann nutzen Sie unser Tool „Mahnungen checken“. Anhand weniger Klicks werden hier typische Fragen beantwortet, die Personen beim Erhalt einer Mahnung haben: So lässt sich ein Betrugsversuch einfach erkennen. 

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