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Es gab keine einzelne, große Änderung am Inkassorecht, sondern eine Reihe von Anpassungen und eine zentrale Aufsicht, die für mehr Verbraucherschutz sorgen sollen. 
Das Inkassorecht wurde seit 2021 kontinuierlich verbraucherfreundlicher gestaltet, unter anderem durch die Senkung von Gebühren für Kleinstbeträge und durch strengere Informationspflichten für Inkassodienstleister, die ihre Auftraggeber transparent nennen müssen. 

Wichtige Änderungen und geplante Maßnahmen:
  • Zentralisierte Aufsicht:
    Ab 2025 wird eine zentrale Aufsichtsbehörde für Inkassounternehmen etabliert, um die Verbraucherbeschwerden zu bündeln und die Einhaltung der Regeln zu überwachen. 

  • Verbraucherfreundliche Gebühren:
    Die Gebühren für Inkassodienstleistungen wurden bei Kleinforderungen gesenkt, und es gibt Forderungen, die Kosten bei Schulden bis 200 Euro auf maximal 15 Euro zu deckeln, um Überschreitungen zu verhindern. 

  • Transparenzpflichten:
    Inkassodienstleister sind verpflichtet, beim ersten Kontakt detailliert über ihren Auftraggeber, die Art des Vertrags und die entstandenen Kosten zu informieren. 

  • Verbot unerlaubter Kopplung:
    Es soll verboten werden, Ratenzahlungsvereinbarungen mit Nachteilen für den Verbraucher zu koppeln, wie beispielsweise einem Schuldanerkenntnis. 

  • Gefälschte Schreiben:
    Es gibt eine aktuelle Betrugswelle mit gefälschten Inkasso-Schreiben, die darauf abzielen, Verbraucher mit aggressiven Formulierungen und falschen Angaben unter Druck zu setzen. 

Was Sie tun können:
  • Informieren Sie sich:
    Prüfen Sie jede Inkasso-Forderung sorgfältig, um sicherzustellen, dass sie echt ist und von einem seriösen Inkassounternehmen stammt. 

  • Suchen Sie nach der Zentralisierung der Aufsicht:
    Überprüfen Sie, welche Aufsichtsbehörde künftig für Beschwerden im Inkassobereich zuständig ist. 

  • Seien Sie vorsichtig bei Drohungen:
    Lassen Sie sich nicht durch Drohungen mit Schufa-Einträgen unter Druck setzen, da diese oft unberechtigt sind. 

  • Holen Sie sich Hilfe:
    Nutzen Sie das Angebot von Schuldnerberatungsstellen, wenn Sie sich unsicher sind. 

Widerrufsbutton in Online-Shops

Verbraucher sollen künftig einen im Internet geschlossenen Vertrag einfach per Mausklick auf einen Button widerrufen können. Eine EU-Richtlinie, die diesen Widerrufsbutton vorschreibt, greift ab dem 19. Juni 2026. Die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie läuft noch. Die Pflicht soll für Unternehmen gelten, die Vertragsschlüsse über eine Website oder App anbieten.

„Buy now, pay later“ nur mit Kreditprüfung

Die Möglichkeit, bei Einkäufen die Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt auszuwählen, wird strenger reguliert. Künftig gelten gemäß einer EU-Richtlinie auch für Kleinkredite unter 200 Euro und mit kurzen Laufzeiten die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf für Deutschland verabschiedete die Regierung im September, er wird noch im Bundestag beraten. Laut EU bleibt noch bis November, um die Vorgaben umzusetzen.
Russen Inkasso Erfahrungen: Die russische Art, Geld einzutreiben
Die Erfahrungen mit Russen Inkasso sind gemischt, wobei viele Kunden die Effektivität der Methoden loben, während andere Bedenken hinsichtlich der Seriosität äußern.

Positive Erfahrungen

Negative Erfahrungen


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