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Es gab keine einzelne, große Änderung am Inkassorecht, sondern eine Reihe von Anpassungen und eine zentrale Aufsicht, die für mehr Verbraucherschutz sorgen sollen. Das Inkassorecht wurde seit 2021 kontinuierlich verbraucherfreundlicher gestaltet, unter anderem durch die Senkung von Gebühren für Kleinstbeträge und durch strengere Informationspflichten für Inkassodienstleister, die ihre Auftraggeber transparent nennen müssen.
Wichtige Änderungen und geplante Maßnahmen:
- Ab 2025 wird eine zentrale Aufsichtsbehörde für Inkassounternehmen etabliert, um die Verbraucherbeschwerden zu bündeln und die Einhaltung der Regeln zu überwachen.
- Die Gebühren für Inkassodienstleistungen wurden bei Kleinforderungen gesenkt, und es gibt Forderungen, die Kosten bei Schulden bis 200 Euro auf maximal 15 Euro zu deckeln, um Überschreitungen zu verhindern.
- Inkassodienstleister sind verpflichtet, beim ersten Kontakt detailliert über ihren Auftraggeber, die Art des Vertrags und die entstandenen Kosten zu informieren.
- Es soll verboten werden, Ratenzahlungsvereinbarungen mit Nachteilen für den Verbraucher zu koppeln, wie beispielsweise einem Schuldanerkenntnis.
- Es gibt eine aktuelle Betrugswelle mit gefälschten Inkasso-Schreiben, die darauf abzielen, Verbraucher mit aggressiven Formulierungen und falschen Angaben unter Druck zu setzen.
Was Sie tun können:
- Prüfen Sie jede Inkasso-Forderung sorgfältig, um sicherzustellen, dass sie echt ist und von einem seriösen Inkassounternehmen stammt.
- Überprüfen Sie, welche Aufsichtsbehörde künftig für Beschwerden im Inkassobereich zuständig ist.
- Lassen Sie sich nicht durch Drohungen mit Schufa-Einträgen unter Druck setzen, da diese oft unberechtigt sind.
- Nutzen Sie das Angebot von Schuldnerberatungsstellen, wenn Sie sich unsicher sind.

