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Verfassungsreform 2018
Der Hessische Landtag setzte 2015 die Enquete-Kommission Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (EKV) ein. Unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit wurden diverse Anpassungen der Verfassung erarbeitet. Mitte Dezember 2017 wurden 15 Gesetze zur Änderung der Verfassung in den Hessischen Landtag eingebracht. Am 24. Mai 2018 wurden die Gesetzentwürfe im Landtag beschlossen. Am 15. Juni 2018 beschloss die Hessische Landesregierung die Volksabstimmung zusammen mit der Landtagswahl 2018 abzuhalten. Bei einer Beteiligung von 67,2 % wurden alle vorgeschlagenen Verfassungsänderungen angenommen.[1]
Todesstrafe
Bis zur Verfassungsreform 2018 sah Art. 21 Abs. 1 HV noch vor, dass für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden könne.[6] Diese Regelung war jedoch bereits seit 1949 gegenstandslos, da mit Inkrafttreten des Grundgesetzes die Todesstrafe abgeschafft war (Art. 102) und Bundesrecht Landesrecht bricht (Art. 31). Gleichlautend mit Art. 102 Grundgesetz stellt die Hessische Verfassung nun fest: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
(passt auf euch auf)