Terminierer ( Inkasso )

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Kundenkontaktpunkte entstehen überall dort, wo der Kunde mit einem Unternehmen bzw. seinen Produkten und Dienstleistungen in Berührung kommt. Das Kundenkontaktmanagement, oft auch Kundenkontaktpunktmanagement (engl. Customer Touchpoint Management) genannt, umfasst die Koordination aller Maßnahmen dergestalt, dass den Kunden an jedem Kontaktpunkt (engl. Touchpoint) eine mindestens zufriedenstellende Erfahrung geboten wird, ohne dabei die Prozesseffizienz aus dem Auge zu verlieren. Ziel ist das stete Optimieren der Kundenerlebnisse an den einzelnen Kontaktpunkten, um die bestehenden Kundenbeziehungen zu festigen und im besten Fall Weiterempfehlungen zu generieren.

 

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Angebot ab Kapazitäten frei :!!!!   Wir telefonieren PLZ 2 Stellen , und nach Absprache , Rechnung immer Wöchentlich das sehen wir als gerecht an , Bezahlung immer Montags bis Mittwochs und nach Absprache 

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Alarmsignal zwei: Gewinnspiele, Abos, Erotikdienste                                        das ändert sich 2022 einkommen und abgaben

Nichts bestellt, nie eine Dienstleistung genutzt – und doch liegt plötzlich eine Mahnung wegen einer angeblich offenen Rechnung in Briefkasten oder E-Mail-Postfach. Betrüger ziehen auch mit gefälschten Inkasso-Schreiben ihren Opfern das Geld aus der Tasche. Grund für die Rechnungen sind häufig Gewinnspiele, Abos oder Erotikdienste. Die Fake-Schreiben beruhen auf Behauptungen, die durch nichts zu belegen sind: die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel, vermeintliche Anrufen bei einer Erotik-Hotline oder der Gebrauch von kostenpflichtigen Routenplanern im Internet.

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Einen Betrüger erkennen Sie auch daran, dass er mit verjährten Forderungen arbeitet. Beispiel: Ein Inkasso-Eintreiber verlangt jetzt 280 Euro für eine Versandhausbestellung vom 10. August 2015. Die Rechnung ist bereits verjährt, da sie nur drei Jahre gültig ist. Gerechnet wird immer ab dem 1. Januar des Folgejahres, im dem die Forderung entstanden ist. Im Beispiel beginnt die Verjährungsfrist demnach am 1. Januar 2016 und endet am 31. Dezember 2018. Seit  Januar 2019 ist die Rechnung  also bereits verjährt.

Wichtig: Eine verjährte Forderung ist nicht automatisch ungültig. Sie müssen zunächst gegenüber dem Gläubiger die „Einrede der Verjährung“ geltend machen. Teilen Sie deshalb immer dem Schuldner in einem Widerspruchsschreiben mit, dass seine Ansprüche bereits verjährt sind.

Alarmsignal drei: Überweisungskonto im Ausland

Vorsicht ist auch geboten, wenn der deutsche Absender ein Bankkonto im Ausland angegeben hat. Denn Betrüger verlangen oftmals, das Geld auf eine Kontoverbindung im Ausland zu überwiesen, um es schneller abheben oder in dunkle Kanäle weiterleiten zu können. Zu erkennen ist das an den ersten beiden Buchstaben der Kontonummer IBAN: etwa MT für Malta oder RO für Rumänien, beides oft genannte Zielorte für solche Überweisungen.

Seien sie außerdem auf der Hut, wenn eine Inkasso-Forderung per E-Mail oder SMS versendet wurde. Zwar ist dieses Vorgehen vom Gesetz her erlaubt. Doch egal ob Brief, E-Mail oder SMS, in dem Schreiben muss eine ladungsfähige Adresse zu finden sein. Ladungsfähig bedeutet, dass der Geldeintreiber an dem angegebenen Ort tatsächlich zu finden ist. Manchmal lässt sich allerdings schon durch eine einfache Recherche im Internet feststellen – zum Beispiel mit Google Earth –, dass die genannte Adresse falsch ist.

Alarmsignal vier: keine Registrierung

Schulden eintreiben dürfen nur registrierte Firmen oder Rechtsanwälte. Inkassobüros müssen bei den Amts- oder Landgerichten zugelassen sein. Für die Aufsicht ist normalerweise das Gericht am Geschäftssitz der Gesellschaft  zuständig. Außerdem müssen die Geldeintreiber dem Empfänger bereits im ersten Schreiben klar mitteilen, wer etwas von ihm aus welchem Grund haben möchte. Und ein Schuldner kann darauf bestehen, dass alle Kosten und Gebühren auch für Laien verständlich aufgeführt sind.

Ob ein angebliches Inkassobüro tatsächlich angemeldet ist, können Sie unter www.rechtsdienstleistungsregister.de kostenlos nachsehen. Ist der Name dort zu finden, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass das Unternehmen seriös arbeitet. Denn einige Betrüger missbrauchen den Namen registrierter Büros: Sie kopieren dazu einfach den Briefkopf einer solchen Firma.

Alarmsignal fünf: Psycho-Terror als Druckmittel

Abzocker können Sie auch daran erkennen, dass Sie psychisch unter Druck gesetzt werden – mit Schufa-Einträgen oder einer angedrohten Strafanzeige. Beides soll verunsichern und den Schuldner zur schnellen Zahlung animieren. Darüber hinaus versuchen Inkassobüros, Verbraucher zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung zu drängen. Hier sollten Sie sehr vorsichtig sein: denn daran ist oft ein vorformuliertes Schuldanerkenntnis gebunden.

Es gibt sogar schlimme Fälle, wo Mitarbeiter körperliche Gewalt auf die Schuldner ausgeübt haben. Dagegen arbeiten seriöse Inkassofirmen ohne Druckmittel: aggressives Verhalten am Telefon, nächtliche Anrufe, Hausbesuche oder Anfragen bei Nachbarn sind hier tabu. Wenn sich eine registrierte Firma so verhält, kann sie ihre Zulassung verlieren. Haben Sie mit einem Geldeintreiber zu tun, der Sie mit Psychotricks unter Druck setzt, sollten Sie beim zuständigen Gericht vor Ort eine Beschwerde einreichen.

Auch bei Drohung mit einer Zwangsvollstreckung brauchen Sie nicht in Panik zu verfallen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können nämlich erst erfolgen, wenn es ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid zu Ihren Ungunsten gegeben hat. Vorher kann der Geldeintreiber weder den Gerichtsvollzieher vorbeischicken noch Ihren Lohn pfänden.


momox     


        

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Kapazitäten frei :!!!  natürlich auch nach Absprache


Die Geschäftspraktik der EOS Investment GmbH treibt Inkassokosten künstlich in die Höhe. Sie beauftragt eine Schwesterfirma aus dem Otto-Konzern. Das Oberlandesgericht Hamburg hat EOS Investment untersagt, durch diese Beauftragung entstehende Kosten Verbraucherinnen und Verbrauchern in Rechnung zu stellen.

Urteil: EOS treibt Inkassokosten in die Höhe

Aus Erfahrung kann ich Bestätigen das bei EOS vorsicht geboten ist , Beleidigungen und Bedrohungen kommen von dehnen



Gericht verurteilt Inkasso-Gebaren von Otto-Tochterfirma

Stand: 15.06.2023 18:48 Uhr

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am Donnerstag das Inkasso-Gebaren des Hamburger Otto-Konzerns für unrechtmäßig erklärt.

Die Verbraucherzentrale war im Namen von 15 Kundinnen und Kunden vor Gericht gezogen. Sie alle hatten beim Versandhändler Otto etwas bestellt und ihre Rechnung nicht pünktlich bezahlt. Deswegen bekamen sie Mahnungen - allerdings nicht von Otto selbst. Der Konzern beauftragt bei unbezahlten Forderungen das Tochterunternehmen EOS Investment GmbH und das wiederum eine weitere Konzerntochter, die EOS Deutscher Inkassodienst GmbH.

VIDEO: Welche Folgen das Urteil gegen eine Otto-Tochterfirma hat (1 Min)


Gericht: Geld muss zurückgezahlt werden

Durch dieses Weiterreichen entstehen weitere Kosten, die die Kundinnen und Kunden bezahlen müssen. Bei einem Kaufpreis von 500 Euro fallen beispielsweise 76 Euro Zusatzkosten an. Das sei Abzocke, so die Verbraucherzentrale. Das sieht das Oberlandesgericht ähnlich: Die EOS Investment GmbH würde die Kosten als Verzugsschaden bei den Kunden geltend machen. Durch einen besonderen rechtlichen Kniff habe sie aber gar keinen Schaden. Deshalb muss sie das Geld jetzt zurückzahlen.

Urteil Hamburg KlarMobil        

                        

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